Gehälter werden in aller Regel als Bruttolohn vereinbart, der Nettolohn errechnet sich aus dem Steuerabzug und den Beiträgen zu den Sozialversicherungen, diese können individuell abweichen:
Beispiel A:
Erwachsener, unverheiratet, keine Kinder, katholisch
Bruttolohn 2.000,00 €
Lohnsteuer* - 209,49 €
Sozialabgaben** - 414,50 €
Nettolohn 1.376,01 €
Beispiel B:
Erwachsener, verheiratet (Ehefrau im Ausland lebend und keine Einkünfte in Deutschland), 2 Kinder, keine Konfession
Bruttolohn 2.000,00 €
Lohnsteuer* - 5,50 €
Sozialabgaben** - 409,50 €
Nettolohn 1.585,00 €
Kindergeld vom Staat***: 388,00 €
Gesamt 1.973,00 €
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, besteht für Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf die staatliche Unterstützung Kindergeld.
Sie erhalten, auch wenn dies Kind nicht in Deutschland lebt, 194,00€ monatlich (3.Kind 200,00€/ ab 4.Kind 225,00€) vom Staat.
Sollte in Ihrem Heimatland Ihre Frau berufstätig sein, und/oder Kindergeld im Heimatland beziehen, bzw. sollten Sie oder Ihr/e Partner/in in Ihrem Heimatland Kindergeld für ihre Kinder beziehen, so wird dieses Kindergeld hier in Deutschland gegengerechnet.
Durch diese deutsche Sozialleistung erhalten Sie auch Sicherheit für Ihre Kinder.
Als Arbeitnehmer in Deutschland haben sie Anspruch auf
Wenn Sie das erste Mal nach Deutschland kommen, benötigen Sie folgende Unterlagen als EU-Bürger
Pass/Personalausweis (mind. 6 Monate gültig)
Hinweis: Diese Zusammenfassung ist stark vereinfacht und soll Ihnen nur einen groben Eindruck gewähren, aus individuellen Gründen kann es auch andere rechtliche Hintergründe geben, alle genannten Zahlen können daher abweichen. Eine Vollständigkeit kann ausdrücklich nicht erreicht werden.
*) Die Lohnsteuer ist abhängig vom Einzelfall, bei einer unterjährigen Beschäftigung in Deutschland rückforderbar.
**) Durch die Sozialabgaben stehen Ihnen unter anderem folgende Leistungen zur Verfügung:
Kostenfreie Medizinische Versorgung (ab 1.Tag) inkl. Krankenhaus und zahnärztliche Behandlung. Bei längeren Krankheiten wird Ihr Lohn ebenso anteilig weiterbezahlt.
Altersrente, diese wird bei den meisten europäischen Ländern auf Ihre Ansprüche im Heimatland umgerechnet
Arbeitslosengeld, wenn Sie mind. 12 Monate innerhalb von 24 Monaten in Deutschland gearbeitet haben, erhalten Sie für einen Zeitraum bis zu einer neuen Beschäftigung ca. 60% vom Netto-Lohn. Falls Sie Deutschland verlassen, wird bei vielen Ländern auch hier ein Anspruch übertragen.
Ebenso sind Sie bei Arbeitsunfällen dauerhaft abgesichert.